Diese Geschäftsbedingungen bestehen aus einem allgemeinen Teil und aus Sonderbedingungen für einzelne Geschäftsbereiche der Christophorus Dienstleistungen gGmbH für:
- Allgemeiner Teil
- Verpackung/ Montage
- Hauswirtschaft
- Garten- und Landschaftsbau
- Medien
- Wäscherei
Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich Beratung der Christophorus Dienstleistungen gGmbH. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen benötigen unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Die Geschäftsbedingungen des Abnehmers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht gesondert widersprechen
1. Allgemeiner Teil
1.1. Vertragsabschluss
Alle Angebote der Christophorus Dienstleistungen gGmbH sind stets freibleibend. Verträge kommen durch schriftlichen Auftrag des Auftraggebers und schriftliche Auftragsbestätigung der Christophorus Dienstleistungen gGmbH zustande. Der Inhalt der Auftragsbestätigung ist ausschließlich maßgebend. Mündliche Nebenabreden binden die Christophorus Dienstleistungen gGmbH nicht.
1.2. Lieferung/ Leistung
Lieferfristen und Liefertermine der Christophorus Dienstleistungen gGmbH gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass eine feste Frist und ein fester Termin ausdrücklich vereinbart ist. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Abnehmers insbesondere auch die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen voraus. Bei Überschreitung der Liefer-/ Leistungsfrist ist vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst nach deren ergebnislosen Ablauf kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. In Fällen höherer Gewalt oder bei sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbaren störenden Ereignissen (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streik, rechtmäßiger Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, behördlichen Maßnahmen sowie Nichtbelieferung, Nicht- oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch unsere Lieferanten), die wir nicht zu vertreten haben und die uns die Lieferungen oder Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Lieferfristen oder verschieben sich die Liefertermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Ablauffrist. Soweit dem Abnehmer in Folge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung uns gegenüber von dem Vertrag zurücktreten. Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.
1.3. Gefahrübergang
Bei Lieferung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, wenn die Waren die Christophorus Dienstleistungen gGmbH verlassen bzw. die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde. Schäden, die durch die Beförderung der Waren ab Werkstatt entstehen, sind gegenüber dem jeweiligen Beförderer geltend zu machen.
1.4. Mangelansprüche und Haftung
Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich nach Erbringung/ Anlieferung sorgfältig zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich, nicht erkennbarer Mängel nach Entdeckung unverzüglich, jeweils schriftlich und unter konkreter Angabe von Art und Umfang der Mängel mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser Frist sind Mängelansprüche aus-geschlossen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen. Die Christophorus Dienstleistungen gGmbH haftet nur für Mängel bzw. Schäden an den vereinbarten Lieferungen bzw. Leistungen selbst. Weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.
1.5. Eigentumsvorbehalt
Die Christophorus Dienstleistungen gGmbH behält sich an allen gelieferten Waren (Vorbehaltsware) das Eigentum vor, bis der Auftraggeber die gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit der Christophorus Dienstleistungen gGmbH getilgt hat. Bei Zahlungsverzug ist die Christophorus Dienstleistungen gGmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. Hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es wird dies ausdrücklich erklärt. Nach Rücknahme zur Verwertung ist die Christophorus Dienstleistungen gGmbH befugt, den Erlös auf die Verbindlichkeiten des Auftragnehmers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
1.6. Materialien und Werkzeuge des Auftraggebers
Soweit der Auftraggeber Arbeitsmittel, Maschinen, Werkzeuge oder Vorrichtungen bzw. Materialien zur Verfügung stellt, sind diese für die Christophorus Dienstleistungen gGmbH kostenfrei an die jeweilige Einsatzstelle zu senden und dort wieder abzuholen. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abholung seiner Materialien bzw. Werkzeuge/ Maschinen nicht nach, so ist die Christophorus Dienstleistungen gGmbH zur weiteren Aufbewahrung nicht verpflichtet. Kosten für die Lagerung, Rückführung bzw. Beseitigung von Materialien bzw. Werkzeugen/ Maschinen, die trotz Aufforderung in einer angemessenen Abholfrist nicht abgeholt wurden, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. AGB CDL Stand November 2015 Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass die bereitgestellten Arbeitsmittel den allgemeinen Grundsätzen des § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen und bei der bestimmungsgemäßen Benutzung Sicherheit und Gesundheitsschutz gewährleisten. Die für die Bereitstellung, das Betreiben und die Instandhaltung notwendigen Dokumentationen (Betriebsanleitungen, Bedienungsanweisungen, Betriebsanweisungen zum Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen, Nachweise zu den vorgeschriebenen Prüfungen der Arbeitsmittel nach §§ 10 bis 14 BetrSichV, Kennzeichnungs-, Lager- und Bearbeitungsvorschriften u.a.) sind der Christophorus Dienstleistungen gGmbH vom Auftraggeber zu übergeben. Die Christophorus Dienstleistungen gGmbH verpflichten sich, die Arbeitsmittel und Materialien nur für den vorgesehenen Verwendungszweck einzusetzen und entsprechende Vorkehrungen nach § 14 ArbSchG und § 10 BetrSichV zu treffen, um die MitarbeiterInnen über Gefährdungen und Gefahrenabwehrmaßnahmen zu unterrichten und zu unterweisen. Der Auftraggeber gewährleistet, dass die bereit-gestellten Arbeitsmittel nach BetrSichV §§ 10, 14, 15 nach Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit des Arbeitsmittels beeinträchtigen können, vor Inbetriebnahme und in wieder-kehrenden Prüfungen durch eine befähigte Person/ zugelassene Überwachungsstelle (bei über-wachungsbedürftigen Anlagen i.S. der VO) auf ihren sicheren Betrieb geprüft werden.
1.7. Haftung auf Schadenersatz wegen Verschuldens
1.7.1 Die Haftung der Christophorus Dienstleistungen gGmbH auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere auch aus unerlaubter Handlung – ist, soweit es dabei jeweils auf Eigenverschulden ankommt, nach Maßgaben der folgenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt:
- a) im Falle leichter Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet die Christophorus Dienstleistungen gGmbH nicht, soweit es nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt;
- b) im Falle grober Fahrlässigkeit der nicht leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet die Christophorus Dienstleistungen gGmbH nicht, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt;
- c) in allen übrigen Fällen haftet die Christophorus Dienstleistungen gGmbH, soweit wir für das Verschulden einzustehen haben.
1.7.2 Soweit wir gemäß Ziffer 1 dem Grunde nach auf Schadenersatz haften, ist die Haftung ausgeschlossen
- a) für Schäden, die für uns nicht vorhersehbar sind;
- b) für Schäden, die von dem Auftraggeber beherrscht werden können,
- c) im Übrigen ist die Haftung auf das Zehnfache des Leistungsentgeltes beschränkt. Dies gilt jedoch nicht, soweit die Christophorus Dienstleistungen gGmbH wegen Vorsatz haftet oder es sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.
1.7.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen VertreterInnen, leitenden Angestellten und sonstiger Erfüllungsgehilfen.
1.8. Preise
Alle Preise gelten für den in unseren Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungen und Lieferungsumfang zuzüglich der für die jeweiligen Lieferungen und Leistungen in Deutschland geltenden Umsatzsteuer.
1.9. Verpackung, Versand, Anfahrt
Für Lieferungen werden dem Auftraggeber Verpackungsund Versandkosten zu Selbstkosten in Rechnung gestellt. Gleiches gilt, wenn die Abholung von Teilprodukten bzw. Material des Auftraggebers durch die Christophorus Dienstleistungen gGmbH veranlasst wird. Für Leistungen, deren Erfüllung außerhalb eines Einzugsbereiches von 25 km Entfernung von der Christophorus Dienstleistungen gGmbH erfolgt, behalten wir uns vor, die Anfahrtskosten in Höhe von jeweils einer Hin- und Rückfahrt pro Arbeitstag in Rechnung zu stellen.
1.10. Zahlungsbedingungen
Falls nichts anders vereinbart, sind Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten. Die Annahme von Wechsel und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Für Verbraucher (Privatkunden) erfolgt die Zahlung per Nachnahme oder per Vorauskasse und in bar direkt bei Übernahme der Lieferung bzw. Leistung.
1.11. Datenschutz
Gemäß § 33 des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (entspr. Bundesdatenschutzgesetz) setzen die Christophorus Dienstleistungen gGmbH den Auftraggeber hiermit in Kenntnis, dass die für die Geschäftsbeziehungen erforderlichen Daten des Auftraggebers gespeichert werden.
1.12. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Christophoruswerk Erfurt gGmbH. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
1.13. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung, in Ermangelung einer solchen mit einer der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst nahekommenden wirksamen Regelung ersetzt.
5. Sonderbedingungen Medien
5.1 Änderungen, Mehrkosten
Änderungen, die der Auftraggeber fordert, die jedoch zu Mehrkosten führen, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist über die Mehrkosten vor Ausführung der Arbeiten zu informieren.
5.2 Beanstandungen
Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung. Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche, Nachbesserung und/ oder Ersatzlieferung leisten und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen Andrucken und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall sind wir von der Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtreten.
5.3 Liefermenge
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu zehn Prozent der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.
5.4 Urheberrechte und Eigentumsvorbehalt
Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsmittel, insbesondere Filme, Lithografien, Klischees, Druckplatten, Prägestempel und Stanzformen bleiben, wenn sie nicht vom Auftraggeber geliefert oder in besonderem Auftrag des Auftraggebers hergestellt und separat berechnet wurden, unser Eigentum und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns als Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Herstellungsverfahren, zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen des Aufragnehmers sowie an Originalen und ähnlichem bleibt, vorbehaltlich ausdrücklich anderer Vereinbarung, unser Recht.
5.5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsvorgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hiermit an die Christophorus Dienstleistungen gGmbH ab. An den vom Auftraggeber angelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen steht uns ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.
5.6 Impressum
Es bleibt uns freigestellt, auf den Vertragserzeugnissen, mit Zustimmung des Auftraggebers, in geeigneter Form auf unsere Firma hinzuweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes, nachweisbares Interesse hat.