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Diese Geschäftsbedingungen bestehen aus einem allgemeinen Teil und aus Sonderbedingungen für einzelne
Geschäftsbereiche der Christophorus Dienstleistungen gGmbH für:

  1. Verpackung/ Montage
  2. Hauswirtschaft
  3. Garten- und Landschaftsbau
  4. Medien
  5. Wäscherei

Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und sonstige Leistungen einschließlich
Beratung der Christophorus Dienstleistungen gGmbH.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen benötigen unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung.
Die Geschäftsbedingungen des Abnehmers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihnen nicht gesondert widersprechen

1. Allgemeiner Teil

1.1. Vertragsabschluss

Alle Angebote der Christophorus Dienstleistungen gGmbH sind stets freibleibend.
Verträge kommen durch schriftlichen Auftrag des Auftraggebers und schriftliche Auftragsbestätigung der
Christophorus Dienstleistungen gGmbH zustande. Der
Inhalt der Auftragsbestätigung ist ausschließlich
maßgebend. Mündliche Nebenabreden binden die
Christophorus Dienstleistungen gGmbH nicht.

1.2. Lieferung/ Leistung

Lieferfristen und Liefertermine der Christophorus Dienstleistungen gGmbH gelten stets nur annähernd,
es sei denn, dass eine feste Frist und ein fester Termin ausdrücklich vereinbart ist. Die Einhaltung der Lieferfrist
setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Abnehmers insbesondere auch die Einhaltung der vereinbarten
Zahlungsbedingungen voraus.
Bei Überschreitung der Liefer-/ Leistungsfrist ist vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu setzen. Erst
nach deren ergebnislosen Ablauf kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
In Fällen höherer Gewalt oder bei sonstigen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses nicht vorhersehbaren
störenden Ereignissen (z.B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder
Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streik, rechtmäßiger Aussperrung, Mangel an Arbeitskräften,
Energie oder Rohstoffen, behördlichen Maßnahmen sowie Nichtbelieferung, Nicht- oder nicht rechtzeitiger
Belieferung durch unsere Lieferanten), die wir nicht zu vertreten haben und die uns die Lieferungen oder
Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen, sind wir zum Rücktritt berechtigt. Bei
Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Lieferfristen oder verschieben sich die Liefertermine um
den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Ablauffrist. Soweit dem Abnehmer in
Folge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche
Erklärung uns gegenüber von dem Vertrag zurücktreten.
Schadensersatzansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

1.3. Gefahrübergang

Bei Lieferung geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, wenn die Waren die Christophorus Dienstleistungen
gGmbH verlassen bzw. die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
Schäden, die durch die Beförderung der Waren ab Werkstatt entstehen, sind gegenüber dem jeweiligen
Beförderer geltend zu machen.

1.4. Mangelansprüche und Haftung

Der Auftraggeber hat die Leistung unverzüglich nach Erbringung/ Anlieferung sorgfältig zu untersuchen und
erkennbare Mängel unverzüglich, nicht erkennbarer Mängel nach Entdeckung unverzüglich, jeweils
schriftlich und unter konkreter Angabe von Art und Umfang der Mängel mitzuteilen. Bei Versäumnis dieser
Frist sind Mängelansprüche aus-geschlossen. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.
Die Christophorus Dienstleistungen gGmbH haftet nur für Mängel bzw. Schäden an den vereinbarten
Lieferungen bzw. Leistungen selbst. Weitergehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchem
Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.

1.5. Eigentumsvorbehalt

Die Christophorus Dienstleistungen gGmbH behält sich an allen gelieferten Waren (Vorbehaltsware) das
Eigentum vor, bis der Auftraggeber die gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung mit der
Christophorus Dienstleistungen gGmbH getilgt hat. Bei Zahlungsverzug ist die Christophorus Dienstleistungen
gGmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
Hierin liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, es wird dies ausdrücklich erklärt. Nach Rücknahme zur
Verwertung ist die Christophorus Dienstleistungen gGmbH befugt, den Erlös auf die Verbindlichkeiten des
Auftragnehmers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.

1.6. Materialien und Werkzeuge des Auftraggebers

Soweit der Auftraggeber Arbeitsmittel, Maschinen, Werkzeuge oder Vorrichtungen bzw. Materialien zur
Verfügung stellt, sind diese für die Christophorus Dienstleistungen gGmbH kostenfrei an die jeweilige
Einsatzstelle zu senden und dort wieder abzuholen. Kommt der Auftraggeber der Aufforderung zur Abholung
seiner Materialien bzw. Werkzeuge/ Maschinen nicht nach, so ist die Christophorus Dienstleistungen gGmbH
zur weiteren Aufbewahrung nicht verpflichtet. Kosten für die Lagerung, Rückführung bzw. Beseitigung von
Materialien bzw. Werkzeugen/ Maschinen, die trotz Aufforderung in einer angemessenen Abholfrist nicht
abgeholt wurden, können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden.
AGB CDL Stand November 2015
Der Auftraggeber hat zu gewährleisten, dass die bereitgestellten Arbeitsmittel den allgemeinen
Grundsätzen des § 4 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 4 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und
dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen und bei der bestimmungsgemäßen Benutzung Sicherheit und
Gesundheitsschutz gewährleisten. Die für die Bereitstellung, das Betreiben und die
Instandhaltung notwendigen Dokumentationen (Betriebsanleitungen, Bedienungsanweisungen,
Betriebsanweisungen zum Umgang mit Arbeitsmitteln und Gefahrstoffen, Nachweise zu den vorgeschriebenen
Prüfungen der Arbeitsmittel nach §§ 10 bis 14 BetrSichV, Kennzeichnungs-, Lager- und
Bearbeitungsvorschriften u.a.) sind der Christophorus Dienstleistungen gGmbH vom Auftraggeber zu
übergeben.
Die Christophorus Dienstleistungen gGmbH verpflichten sich, die Arbeitsmittel und Materialien nur für den
vorgesehenen Verwendungszweck einzusetzen und entsprechende Vorkehrungen nach § 14 ArbSchG und §
10 BetrSichV zu treffen, um die MitarbeiterInnen über Gefährdungen und Gefahrenabwehrmaßnahmen zu
unterrichten und zu unterweisen.
Der Auftraggeber gewährleistet, dass die bereit-gestellten Arbeitsmittel nach BetrSichV §§ 10, 14, 15 nach
Instandsetzungsarbeiten, welche die Sicherheit des Arbeitsmittels beeinträchtigen können, vor
Inbetriebnahme und in wieder-kehrenden Prüfungen durch eine befähigte Person/ zugelassene
Überwachungsstelle (bei über-wachungsbedürftigen Anlagen i.S. der VO) auf ihren sicheren Betrieb geprüft
werden.

1.7. Haftung auf Schadenersatz wegen Verschuldens

1.7.1 Die Haftung der Christophorus Dienstleistungen gGmbH auf Schadenersatz,
gleich aus welchem Rechtsgrund – insbesondere auch aus unerlaubter Handlung – ist, soweit es dabei jeweils auf Eigenverschulden
ankommt, nach Maßgaben der folgenden Bestimmungen ausgeschlossen oder beschränkt:

  • a) im Falle leichter Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen
    Erfüllungsgehilfen haftet die Christophorus Dienstleistungen gGmbH nicht, soweit es nicht um eine
    Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt;
  • b) im Falle grober Fahrlässigkeit der nicht leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen haftet die
    Christophorus Dienstleistungen gGmbH nicht, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher
    Pflichten handelt;
  • c) in allen übrigen Fällen haftet die Christophorus Dienstleistungen gGmbH, soweit wir für das Verschulden
    einzustehen haben.

1.7.2 Soweit wir gemäß Ziffer 1 dem Grunde nach auf Schadenersatz haften, ist die Haftung ausgeschlossen

  • a) für Schäden, die für uns nicht vorhersehbar sind;
  • b) für Schäden, die von dem Auftraggeber beherrscht
    werden können,
  • c) im Übrigen ist die Haftung auf das Zehnfache des Leistungsentgeltes beschränkt.
    Dies gilt jedoch nicht, soweit die Christophorus Dienstleistungen gGmbH wegen Vorsatz haftet oder es
    sich um die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

1.7.3 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten im gleichen Umfang zugunsten
der Organe, gesetzlichen VertreterInnen, leitenden Angestellten und sonstiger Erfüllungsgehilfen.

1.8. Preise

Alle Preise gelten für den in unseren Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungen und
Lieferungsumfang zuzüglich der für die jeweiligen Lieferungen und Leistungen in Deutschland geltenden
Umsatzsteuer.

1.9. Verpackung, Versand, Anfahrt

Für Lieferungen werden dem Auftraggeber Verpackungsund Versandkosten zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.
Gleiches gilt, wenn die Abholung von Teilprodukten bzw. Material des Auftraggebers durch die Christophorus
Dienstleistungen gGmbH veranlasst wird. Für Leistungen, deren Erfüllung außerhalb eines
Einzugsbereiches von 25 km Entfernung von der Christophorus Dienstleistungen gGmbH erfolgt, behalten
wir uns vor, die Anfahrtskosten in Höhe von jeweils einer Hin- und Rückfahrt pro Arbeitstag in Rechnung zu
stellen.

1.10. Zahlungsbedingungen

Falls nichts anders vereinbart, sind Zahlungen sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten. Die Annahme
von Wechsel und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Für Verbraucher (Privatkunden) erfolgt die Zahlung per
Nachnahme oder per Vorauskasse und in bar direkt bei Übernahme der Lieferung bzw. Leistung.

1.11. Datenschutz

Gemäß § 33 des Datenschutzgesetzes der Evangelischen Kirche in Deutschland (entspr. Bundesdatenschutzgesetz)
setzen die Christophorus Dienstleistungen gGmbH den Auftraggeber hiermit in Kenntnis, dass die für die
Geschäftsbeziehungen erforderlichen Daten des Auftraggebers gespeichert werden.

1.12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Christophoruswerk Erfurt gGmbH. Es gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

1.13. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere Regelungen dieser AGB unwirksam sein, so zieht dies nicht die Unwirksamkeit
des gesamten Vertrages nach sich. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche
Regelung, in Ermangelung einer solchen mit einer der unwirksamen Regelung wirtschaftlich möglichst
nahekommenden wirksamen Regelung ersetzt.

5. Sonderbedingungen Medien

5.1 Änderungen, Mehrkosten

Änderungen, die der Auftraggeber fordert, die jedoch zu Mehrkosten führen, werden dem Auftraggeber zusätzlich
in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber ist über die Mehrkosten vor Ausführung der Arbeiten zu informieren.

5.2 Beanstandungen

Der Auftraggeber hat die Vertragsmäßigkeit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten
Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der
Druckreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die
Druckreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind. Das gleiche gilt für alle sonstigen
Freigabeerklärungen des Auftraggebers zur weiteren Herstellung.
Bei berechtigten Beanstandungen werden wir nach unserer
Wahl, unter Ausschluss anderer Ansprüche, Nachbesserung und/ oder Ersatzlieferung leisten und zwar
bis zur Höhe des Auftragswertes. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen
nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren können
geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt für den Vergleich
zwischen Andrucken und Auflagendruck. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten
Materials haften wir nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem
solchen Fall sind wir von der Haftung befreit, wenn wir unsere Ansprüche gegen den Zulieferanten an den
Auftraggeber abtreten.

5.3 Liefermenge

Mehr- oder Minderlieferungen bis zu zehn Prozent der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden.

5.4 Urheberrechte und Eigentumsvorbehalt

Die von uns zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsmittel, insbesondere Filme,
Lithografien, Klischees, Druckplatten, Prägestempel und Stanzformen bleiben, wenn sie nicht vom Auftraggeber
geliefert oder in besonderem Auftrag des Auftraggebers hergestellt und separat berechnet wurden, unser Eigentum
und werden nicht ausgeliefert. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages
Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat uns als Auftragnehmer von
allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Das Recht der
Vervielfältigung in jeglichem Herstellungsverfahren, zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen des
Aufragnehmers sowie an Originalen und ähnlichem bleibt, vorbehaltlich ausdrücklich anderer Vereinbarung, unser
Recht.

5.5 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer zum
Rechnungsdatum bestehenden Forderungen gegen den Auftraggeber. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsvorgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der
Weiterveräußerung hiermit an die Christophorus Dienstleistungen gGmbH ab. An den vom Auftraggeber
angelieferten Klischees, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen steht uns ein
Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der
Geschäftsverbindung zu.

5.6 Impressum

Es bleibt uns freigestellt, auf den Vertragserzeugnissen, mit Zustimmung des Auftraggebers, in geeigneter Form
auf unsere Firma hinzuweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein
überwiegendes, nachweisbares Interesse hat.

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