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Barrierefreiheit

Digitale Barrierefreiheit nach BITV, WCAG und BFSG: Wir machen Websites rechtssicher, nutzbar und zukunftsfähig für alle Zielgruppen.

Digitale Barrierefreiheit ist heute Qualitätsmerkmal, rechtliche Anforderung und wirtschaftlicher Vorteil zugleich. Sie sorgt dafür, dass Websites und digitale Services für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen auffindbar, verständlich und nutzbar sind und reduziert gleichzeitig technische sowie rechtliche Risiken für Unternehmen und öffentliche Stellen.

Warum Barrierefreiheit wichtig ist

  • Reichweite: Mehr Menschen können Ihre Inhalte und Services ohne Hürden nutzen.
  • Nutzererlebnis: Klare Strukturen, gute Lesbarkeit und verständliche Interaktion verbessern die Bedienbarkeit für alle.
  • Conversion: Weniger Barrieren im Formular-, Buchungs- oder Kaufprozess erhöhen die Abschlussquote.
  • Rechtssicherheit: Sie reduzieren das Risiko von Beschwerden, Verfahren und Nachbesserungsdruck.
  • Zukunftsfähigkeit: Barrierefrei entwickelte Systeme sind meist robuster, wartbarer und besser skalierbar.

BITV 2.0: Maßstab für öffentliche Stellen

Die BITV 2.0 legt fest, welche Anforderungen Websites und Apps öffentlicher Stellen des Bundes erfüllen müssen. Gesetzliche Grundlage ist das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG). Für Landes- und Kommunalbehörden gelten die jeweiligen Landesregelungen.

In der Praxis betrifft das nicht nur einzelne Seiten, sondern den gesamten digitalen Auftritt: Navigation, Inhalte, Formulare, Dokumente und die Bedienbarkeit mit Hilfsmitteln wie Screenreadern.

WCAG: technische Leitplanken für barrierefreie Webinhalte

Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind der international anerkannte Standard für barrierefreie Webinhalte. In Europa werden die Anforderungen im Regelfall über die EN 301 549 in verbindliche Praxis übersetzt; maßgeblich sind dabei vor allem die Kriterien der Konformitätsstufen A und AA.

  • Wahrnehmbarkeit (z. B. Alternativtexte, Kontraste, skalierbare Inhalte)
  • Bedienbarkeit (z. B. Tastaturzugänglichkeit, Fokusführung, verständliche Navigation)
  • Verständlichkeit (z. B. klare Sprache, konsistente Bedienmuster, nachvollziehbare Fehlermeldungen)
  • Robustheit (z. B. sauberes semantisches HTML und kompatible technische Umsetzung)

BFSG: warum private Websites betroffen sind

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und verpflichtet erstmals auch private Wirtschaftsakteure zur Barrierefreiheit, sofern ihre Produkte oder Dienstleistungen unter den gesetzlichen Anwendungsbereich fallen.

Für Websites ist besonders relevant: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr (z. B. Online-Shops, digitale Buchungs- und Vertragsstrecken im B2C-Kontext) fallen unter das BFSG. Damit betrifft das Gesetz in vielen Fällen den gesamten nutzerrelevanten Webprozess inklusive Information, Interaktion und Abschlussstrecke.

Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind grundsätzlich vom BFSG ausgenommen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme). Die konkrete Einordnung hängt jedoch vom Einzelfall und dem tatsächlichen Leistungsangebot ab.

Wen betrifft das konkret?

  • Öffentliche Stellen mit Websites und Apps (BITV/BGG bzw. Landesvorgaben)
  • Unternehmen mit digitalen B2C-Leistungen und Online-Abschlussstrecken (BFSG)
  • Organisationen, die digitale Inhalte, Formulare, Dokumente oder Serviceportale bereitstellen
  • Agenturen und Betreiber, die digitale Plattformen im Auftrag entwickeln und pflegen

Unser Vorgehen in der Umsetzung

  • Ist-Analyse und Priorisierung der größten Barrieren
  • Technische und redaktionelle Umsetzungsplanung
  • Optimierung von Struktur, Komponenten, Formularen und Medien
  • Begleitende Qualitätssicherung mit klaren Prüfkriterien
  • Dokumentation und praxisnahe Übergabe an Redaktion und Technik

Wichtig: Wir unterstützen bei der technischen und inhaltlichen Umsetzung barrierefreier Websites. Eine verbindliche rechtliche Bewertung im Einzelfall ersetzt dies nicht.

Wenn Sie prüfen möchten, ob und in welchem Umfang Ihr Webauftritt betroffen ist, erstellen wir mit Ihnen eine klare Roadmap für eine praxisgerechte, wirtschaftliche und rechtsnahe Umsetzung.